Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüro Magic Croatia d.o.o.
1.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros Magic Croatia D.O.O. (im Folgenden die allgemeinen Bedingungen) regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen Magic Croatia d.o.o. Reisebüro Poljana pape Aleksandra III. 7, Zadar 23 000 OIB: 49496463544 (im Folgenden Magic Croatia) Und die Person, die die Reise nimmt (im Folgenden als Der Reisende bezeichnet).
Und die Person, die eine Reise/Exursion für sich selbst oder einen Dritten (nachfolgend als Reise-/Ausflugsunternehmer bezeichnet) unter Vertrag bringt (kauft). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Reisevertrags (nachfolgend des Vertrags) und der Reiseroute und des individuellen Reise oder Ausflugsprogramms. Der Reiseunternehmer oder der Reisende akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Durch Unterzeichnung der Vereinbarung oder
- Durch Unterzeichnung der Gutscheins oder
- Indem Sie eine Bestellung über einen Geschäftspartner über eine Online-Bestellung unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode oder
- Durch Bestätigung der Reservierung (Zahlung des gesamten Reisebetrags oder Vorschusses)Auf diese Weise wird alles was unter diesen Bedingungen angegeben ist, zu einer gesetzlichen Verpflichtung sowohl für den Passagier als auch für die Agentur Magic Croatia.
1.2. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus (OG 130/2017) vorsieht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros Magic Croatia D.O.O. gelten in geeigneter Weise für folgende Dienstleistungen: Organisation, Verkauf und Durchführung von Ausflügen; Mediation beim Verkauf von Ausflügen; Organisation, Verkauf und Umsetzung des Pakets und Vermittlung beim Verkauf des Pakets.
1.4. Für den Fall dass der Vertrag, die spezifischen Geschäftsbedingungen oder das individuelle Reiseprogramm in Bezug auf einen der Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderweitig angegeben sind, ist er in der vom Vertrag, dem Reiseprogramm und dann den Sonderbedingungen und den allgemeinen Bedingungen.
1.5. Magic Croatia tritt als Vermittler auf, wenn es kein Reiseveranstalter ist. In diesem Fall überträgt Magic Croatia die vom Reiseveranstalter oder vom Dienstleister erhaltenen Informationen und hilft ihm, sich für die Reise anzumelden. Der Dienstleister oder der Veranstalter der Reise ist voll verantwortlich für die Erbringung des Dienstes, den der Reisende über die Agentur Magic Croatia reserviert hat.
1.6. Wenn Magic Croatia der Veranstalter oder der ultimative Anbieter des Reisedienstes ist, wendet die Magic Croatia Agentur das an, was diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den endgültigen Anbieter oder den direkten Betreiber des Reisedienstes bieten.
2. REGISTRIERUNG UND ZAHLUNG
2.1. Der Antrag auf Reise/Exkursion kann von jeder Person unter Angabe der Namen der Passagiere und seine/ihre sonstigen Informationen zum Zwecke der Durchführung der Reise per Telefon, E-Mail, Kauf von Reisen/Ausflügen über autorisierte Subagenten und Partner durchgeführt werden.
2.2. Bei Telefon- oder Online Verkäufen wird davon ausgegangen, dass der Fluggast die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung des touristischen Dienstes per Telefon oder Internet akzeptiert hat. Der Reisende oder der Reiseunternehmer ist verpflichtet, sich mit den auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://magic-croatia.hr/opci-uvjeti-poslovanja/ vertraut zu machen.
2.3. Auf der Grundlage des eingegangenen Antrags wird Magic Croatia dem Reisenden einen Vertrag anbieten, der nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien als verbindlich gilt oder auf andere Weise seine Zustimmung eindeutig bescheinigt (Internet, E-Mail, Kreditkarte, Zahlung auf Rechnung), oder wenn der Reisende oder der Reiseunternehmer eine Zahlung im Namen des Buchungspreises leistet, unabhängig davon, ob der Vertrag unterzeichnet ist.
2.4. Wenn das Angebot nicht anders angegeben ist, ist es notwendig, 30% des Preises beim Check-in und den Rest mindestens 15 Tage vor dem Datum der Abreise zu zahlen.
Magic Croatia und der Reisende können verschiedene Zahlungsoptionen im Vertrag arrangieren. Es wird davon ausgegangen, dass der Reiseveranstalter, nämlich der Fluggast, die Verpflichtung erfüllte, die Anzahlung mit dem Tag zu zahlen, an dem er den Betrag auf den Namen des Vorschusses zugunsten des Kontos von Magic Croatia hinterlegte. Rechtzeitige und ordnungsgemäß bezahlte Vorauszahlungen werden dem Fluggast unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und der Reiseroute, dem verfügbaren Ort auf der vereinbarten Reise/Exkursion, garantiert.
Wenn der Reiseunternehmer oder der Reisende den Restbetrag des Preises nicht fristgerecht bezahlt, gilt dies als die Reise, und er wendet die Bestimmungen über die Stornierung der Reise durch den Fluggast oder den Reiseunternehmer an.
2.5. Für einzelne Reiseprogramme wird die Vorauszahlung entsprechend der im Angebot oder der individuellen Reiseroute aufgeführten Preisliste bezahlt. Die Zahlung des Vorschusses gilt als vom Reiseunternehmer akzeptiert. Im Falle der Stornierung des akzeptierten individuellen Reiseprogramms werden Bestimmungen über die Stornierung von Reisen vom Reiseunternehmer oder dem Fluggast angewendet.
Die anzahlung ist im Reisepreis inbegriffen. Wenn Magic Croatia nicht in der Lage ist, die Reservierung zu bestätigen, bei der die Anzahlung geleistet wird, wird der auf dem Namen des Vorschusses bezahlte Betrag vollständig an den Zahler zurückerstattet.
2.6. Der Reiseunternehmer oder der Reisende hat auf Verlangen der Agentur Magic Croatia alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Reise/Exkursion erforderlich sind. Für den Fall, dass der Reiseveranstalter oder der Reisende die angeforderten Reise-/Ausflugsdaten nicht innerhalb der Frist und in der in der Anfrage von Magic Croatia angegebenen Weise zur Verfügung stellt, wird davon ausgegangen, dass die Reise eingestellt wurde. Der Reiseveranstalter, d. h. der Fluggast, haftet für Schäden, die ihm oder dem Reiseveranstalter für die Bereitstellung unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen oder Dokumente entstehen.
2.7. Bei der Abreise ist der Fluggast verpflichtet, dem Dienstleister das Dokument über die bezahlte Vereinbarung (E-Ticket/Gutscheinagentur Magic Croatia oder autorisierter Subagent/Partner) vorzuzeigen. Andernfalls ist der Dienstleister nicht verpflichtet, den Reisenden für eine vereinbarte Reise zu akzeptieren. Wenn mehr Personen zur Abfahrt kommen, als in den Reiseunterlagen (Gutschein) angegeben sind, hat der Dienstleister das Recht, Reisen/Ausflüge zurückzuhalten, der Veranstalter der Reise/Exkursion hat das Recht, nicht angemeldeten Fluggästen die Reise/Exkursion zu verweigern.
Wenn Fluggäste eines anderen Alters in Bezug auf das, was in den Dokumenten des Reisenden (Gutschein) enthalten ist, zur Abfahrt kommen, hat der Dienstleister das Recht, Fluggästen, deren Alter sich von dem des Dokuments unterscheidet (Gutschein), die Reise zu verweigern.
3. PREISE FÜR PAKETE UND SONDERLEISTUGEN
3.1. Die Preise des Pakets werden in HRK im Reiseprogramm und beschreibung der Exkursion veröffentlicht und sind ab dem Datum der Veröffentlichung gültig.
3.2. Der Preis des Pakets, sofern nicht anders durch den Vertrag oder das Programm festgelegt, umfasst in der Regel Transport-, Unterkunfts- und Verpflegungsdienstleistungen, Kosten für die Reiseorganisation und obligatorische gesetzliche Versicherung. Der Preis des Pakets beinhaltet in der Regel nicht, sofern im Vertrag oder im Programm etwas anderes bestimmt ist, die Flughafengebühren, die Kosten für die Erteilung und Ausstellung von Visa, Tickets für besuchte Einrichtungen, Reiseversicherungen und optionale Einrichtungen.
3.3. Der Reisende hat zusätzlich zum Grundpreis der Vereinbarung alle obligatorischen Zuschläge zu zahlen, die, wenn sie nicht im Grundpreis der Dienstleistung enthalten sind, im Reisevertrag zusammen mit dem Grundpreis der Vereinbarung zusammengefasst sind und gemäß dem Vertrag die gesamte Barverpflichtung des Reisenden darstellen.
3.4.Auf Antrag der Agentur Magic Croatia ist der Reiseveranstalter oder der Fluggast verpflichtet, im Voraus zu zahlen, insbesondere die Steuern, Gebühren oder Tickets, die durch besondere Vorschriften bestimmt sind, die Magic Croatia im Namen anderer und für das Konto einer anderen Person berechnet und deren Höhe nicht beeinflusst werden kann, und die Für die Realisierung des Dienstes. Magic Croatia wird den Reisenden über die Existenz, den Preis sowie alle Änderungen in der Regelung der Erhebung dieser Gebühren informieren.
3.5. Besondere Leistungen sind Leistungen des Reiseveranstalters oder Dienstleisters und sind nicht im Preis inbegriffen, daher zahlt der Reisende diese separat, als separate Dienstleistung.
3.6. Der Veranstalter der Reise ist verpflichtet, die Ausführung von besonderen Dienstleistungen zu gewährleisten, vorausgesetzt, dass diese Dienstleistungen (Einzelzimmer, spezielle Ernährung usw.) in der Reiseroute aufgeführt und beschrieben sind und vorausgesetzt, dass die Reise oder der Fluggast sie bestellt hat. Wenn Sie sich für eine Reise anmelden. Sie werden auf den Preis des Pakets gezahlt und in die im Vertrag festgelegte endgültige Berechnung ein.
3.7. Sind besondere Dienstleistungen nicht Bestandteil der Reiseroute, die der Reiseveranstalter oder der Reisende vor oder während der Reise bestellen kann, wird sich der Reiseveranstalter bemühen, sicherzustellen, dass diese Dienstleistungen von seinem unmittelbaren Anbieter erbracht werden. . Im vorliegenden Fall ist der Reiseveranstalter, d. h. der Fluggast, verpflichtet, den Preis für die angeforderten Sonderleistungen in einer Weise und innerhalb der vom direkten Anbieter dieser Dienstleistungen geforderten Zeit zuzüglich einer Gebühr für den Erhalt dieser Dienstleistungen der Agentur Magic Croatia zu zahlen. Der Reiseveranstalter oder der Fluggast ist verpflichtet, den bestellten Sonderdienst zu bezahlen, auch wenn der Reisende aufgibt.
Für Sonder- und Nebenleistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind und die der Reisende während der Erbringung des Dienstes anfordert und vor Ort vom direkten Dienstleister bezahlt wird, haftet Magic Croatia nicht unabhängig von der Unterstützung, die es dem Reisenden bei der Erlangung dieser Leistungen gewährt. Dienstleistungen und Informationen über die indikative Preisgestaltung dieser Dienstleistungen.
3.8.Magic Croatia in Werbematerialien und Programm kann empfehlen, dass der Reisende bestimmter Dienstleistungen, wie zum Beispiel optionale Ausflüge, Ausrüstung und dergleichen, vor Ort bezahlen. In diesem Fall fungiert Magic Croatia nicht als Organisator oder Vermittler, sondern nur als Informant. In diesem Fall kann der Reisende die Beschwerdeanträge ausschließlich an den Auftragnehmer oder den Bieter vor Ort weiterleiten.
3.9. Mögliche Rabatte und Vorteile schließen sich immer gegenseitig aus und werden nie hinzugefügt, und in diesem Fall kann der Reisende den Rabatt oder die Bequemlichkeit wählen, die ihm am besten passt und die Anforderungen erfüllt. Mögliche Sonderrabatte auf den vollen Preis des Pakets, z.B. Für Kinder oder andere Vorteile für Reisende gelten nur, wenn sie auf der Reiseroute angegeben sind.
4.REISEDOKUMENTATION
4.1. Reisedokumente gelten als Dokumente, die von der Magic Croatia Agentur dem Reiseveranstalter oder dem Reisenden vorgelegt werden müssen, was für die Durchführung der Reise aus den Verträgen erforderlich ist (z. B. Originalgutschein, Reiseprogramm, Flugtickets, Schriftliche Mitteilung usw.).
4.2. Alle Reisedokumente werden dem Reisenden spätestens 5 Tage vor Abflug zugestellt, wenn die Reiseroute oder das individuelle Reiseprogramm nicht anders angegeben ist.
4.3. Um Zweifel zu vermeiden, sind Reisedokumente im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht als Reisedokument auszulegen.
5. PREIS DES PAKETS UND DAS RECHT,DEN VERTRAG AUFGRUND DER PREISERHÖHUNG ZU KÜNDIGEN
5.1. Die Preise aller Vereinbarungen basieren auf dem Wert von HRK und Fremdwährungen, und der Reiseveranstalter kann eine Erhöhung des vereinbarten Preises verlangen, wenn nach dem Tag der Buchung:
• Änderungen der Wechselkurse gegenüber dem Datum der Veröffentlichung des Programms,
• Änderung der Transportkosten (Kraftstoffe, Mautgebühren usw.),
• Änderungen der Preise für Unterkunft, Ernährung und andere Dienstleistungen in der Vereinbarung aufgeführt.
5.2.Der Reiseveranstalter kann die Änderung des Preises der Vereinbarung schriftlich oder mündlich melden. Der Reisende kann die Vereinbarung ohne Stornierungskosten stornieren, wenn der Preis um mehr als 10% im Verhältnis zum vereinbarten Preis und spätestens innerhalb von 48 Stunden nach erhaltnahmder schriftlicher Mitteilung steigt. Wenn der Reisende die Vereinbarung nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich kündigt, gilt dies als mit der Preisänderung einverstanden. Bei Annullierung aufgrund einer Preiserhöhung von weniger als 10% hat der Fluggast keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die veröffentlichten Preise sind das Ergebnis des Vertrags des Reiseveranstalters mit den Partnern und müssen nicht den Preisen entsprechen, die vor Ort in dem Zielort, in dem der Reisende wohnt, hervorgehoben werden.
6. ANNULLIERUNG VON REISEN DURCH DIE MAGIC CROATIA AGENTUR ODER REISEVERANSTALTER
6.1. Ohne Verpflichtung, den Reiseunternehmer oder den Reisenden zu entschädigen, kann Magic Croatia die Reise aufgrund höherer Gewalt, die vor oder während der Reise auftreten kann, stornieren, und für den Fall, dass eine ausreichende Anzahl von Passagieren nicht für die Reise gemeldet wird, die in jedem Die Route. Stornierung aufgrund unzureichender Anzahl von Passagieren ist der Veranstalter verpflichtet, spätestens 7 Kalendertage vor Reisebeginn durchzuführen.
6.2. Wenn Magic Croatia die Reise storniert, haben der Reiseveranstalter oder der Reisende Anspruch auf Erstattung des gesamten bezahlten Reisepreises, aber keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Visum, die Impfung oder ähnliche Dienstleistungen.
6.3. Magic Croatia kann die Exkursion aufgrund höherer Gewalt, die während der Exkursion auftreten kann, und für den Fall, dass eine ausreichende Anzahl von Passagieren nicht für die Reise gemeldet wird, die in jedem Reiseprogramm angegeben ist, innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Exkursion stornieren.
7. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES UND BEENDIGUNG DER REISE DURCH DEN REISEVERANSTALTER ODER DEN REISENDE
7.1.Der Fluggast hat das Recht, die Reservierung zu stornieren. Für den Fall, dass der Fluggast den Reisevertrag kündigt, hat Magic Croatia das Recht, die bei der Beendigung des Vertrags entstandenen Kosten zu kompensieren. Die Kosten für den Rücktritt vom Vertrag sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, sofern im Vertrag oder in der Reiseroute nichts anderes angegeben ist. In diesem Fall sind die im Vertrag oder im Reiseplan angegebenen Stornokosten gültig.
7.2.Die Höhe der Erstattungsskosten hängt wie folgt vom Zeitraum vor dem Beginn der vereinbarten Reise ab:
MEHRTÄGIGE REISE
Wenn der Reisende den Reiseservice Magic Croatia stornieren Der Gesamtpreis des Reiseservices behält sich vor:
• 20 bis 15 Tage vor Abflug: 20% des Paketpreises
• 14 bis 8 Tage vor Abflug: 40% des Paketpreises
•7 bis 0 Tage vor Abflug und bei Nichterscheinen: 100% des Pakets
• Nach der Abreise: 100% des Preises des Pakets.
TAGESAUSFLÜGE
Wenn der Reisende den Magic Croatia Ausflug annulliert, behält sich der Gesamtpreis des Service vor:
• Von 7-4 Tage vor Abflug: 0% (Stornierung ist ohne Gebühr möglich)
• Ab 3 Tage vor Abflug: 30% des Reisepreises
• Von 2 Tagen bis 0 Tage vor Abflug und bei Nichtanreise: 100% des Ausflugspreises
• Nach Der Abreise: 100% des Ausflugspreises
7.3. Durch Stornierungen übt der Reiseunternehmer oder der Reisende nicht das Recht aus, die für spezielle Dienstleistungen wie Tickets, Reiseversicherungen, Visa, Fluggebühren usw. bezahlten Gelder zurückzuerstatten.
7.4. Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten, d. h. der Anteil der Fixkosten der Gruppe, höher sind als die im angegebenen Ranking, behält sich Magic Croatia das Recht vor, die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von höchstens 100 % des Preises der Vereinbarung in Rechnung zu stellen.
7.5. Im Falle der Annullierung der Reise, die Teil der Beförderung mit dem Flugzeug und/oder Boot ist, werden die Bedingungen für die Rückerstattung der Gelder durch die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft oder Reederei festgelegt.
7.6.Der Reiseveranstalter nämlich der Reisende, ist verpflichtet den Rücktritt vom Vertrag schriftlich per E-Mail an die Adresse info@magic-croatia.hr zu bestätigen. Bestätigt der Reiseunternehmer oder der Reisende die mündliche Mitteilung nicht schriftlich, so gilt dies als nicht annulliert. Die Stornogebühr wird nach dem Datum des Eingangs der schriftlichen Stornierung oder dem Datum der mitgeteilten Stornierung berechnet, sofern der Reiseunternehmer oder der Reisende innerhalb von 48 Stunden nach der mündlichen Stornierung eine schriftliche Stornierung vorlegt. Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Reisende nicht innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Stornierung vorlegt, gilt der Tag der Stornierung als der Tag, an dem die Agentur die schriftliche Mitteilung erhält, und der Reisende trägt die Kosten der Stornierung entsprechend.
7.7. Während der Reise kann der Reisende die Reise zu seinem Wunsch mit der Unterschrift des Stornierungsdienstes stornieren. Wenn der Reisende während der Inanspruchnehmen des Reisedienstes die Nutzung des Reisedienstes beendet, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten oder des gezahlten Betrags oder ganz oder teilweise.
8. REISEVERSICHERUNG
8.1. Der vertraglich vereinbarte Reisepreis beinhaltet keine Versicherung gegen unfall- und/oder Reisekrankenversicherung, Versicherung gegen Beschädigung und/oder Verlust von Gepäck, Reiserücktrittsversicherung oder Reisekrankenversicherung. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die folgende Versicherung anzubieten, wenn er eine Reise beim Reiseveranstalter oder beim Reisenden beantragt.
8.2.Versicherungpolice kann direkt mit den Versicherern, die den Abschluss einer solchen Versicherung anbieten, oder bei der Magic Croatia Agentur vereinbart werden, die in diesem Fall im Auftrag und für Rechnung des Versicherers auftritt. Magic Croatia empfiehlt, Reiseversicherungen, insbesondere Versicherungen gegen Stornierung, entweder direkt vom Versicherer zu arrangieren, entweder indirekt über die Agentur.
8.3. Die Versicherungsprämie wird in Abhängigkeit vom Wert des Reiseservices und nach der Preisliste der Versicherungsgesellschaft berechnet, mit der Magic Croatia einen Schlichtungsvertrag abgeschlossen hat. Magic Croatia fungiert als Vermittler für den Abschluss von Versicherungspolicen.
8.4. Wenn der Reisende eine Versicherung gegen das Risiko der Stornierung des Reisedienstes direkt in einer der Versicherungsgesellschaften abschließt, werden die Rechte des Reisenden auf der Grundlage einer Versicherung gegen das Risiko der Annullierung in dieser Versicherungsgesellschaft geltend gemacht, vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen versicherungsgesellschaft. Der Prozess der Beilegung des Schadensfalls und des Zeitpunkts der Beilegung des Schadensfalls liegt in der Gerichtsbarkeit der Versicherungsgesellschaft, bei der die Versicherung gegen das Risiko der Annullierung des Reisedienstes abgeschlossen ist.
9. ÄNDERUNGEN IM REISEPROGRAMM
9.1. Magic Croatia der Reiseveranstalter, behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm abzuschließen und teilweise zu ändern, wenn es außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Reise gibt, die nicht vorhergesagt, vermieden oder beseitigt werden konnten (Krieg, Unruhen, Streik, Terroristische Maßnahmen, hygienerechtliche Störungen, Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle, plötzliche und ungewöhnliche Staus, Eingriffe der zuständigen Behörden, plötzliche Fahrplanänderungen, Verspätungen von Flugzeugen und anderen Verkehrsmitteln, Wetterprobleme usw.).
9.2.
Magic Croatia Reisebüro ist verpflichtet, den Reiseveranstalter oder den Reisenden unverzüglich über wesentliche Änderungen der vereinbarten Reise (Programm, Unterkunft, Preise usw.) zu informieren. Magic Croatia May bietet in dieser Mitteilung dem Reiseunternehmer oder dem Reisenden ein überarbeitetes Paket mit Angabe der vorgenommenen Änderungen und der Auswirkungen dieser Änderungen auf den vereinbarten Reisepreis an. Der Reiseunternehmer hat Magic Croatia innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Erhalt eines solchen Angebots schriftlich über die Annahme oder Ablehnung der angebotenen Änderungen zu informieren.
Verweigert der Reiseunternehmer oder der Reisende die Änderungen, so hat er das Recht:
(1)Verzichten Sie auf die Reise ohne Verpflichtung, Schäden und Kosten zu kompensieren, die daher für die Agentur Magic Croatia oder den Reiseveranstalter oder
(2) Für den bezahlten Preis, um die andere geeignete Reise zu nutzen, wenn die Magic Croatia bietet eine solche Reise, ohne die Verpflichtung, den Preis zu zahlen, wenn der Preis dieser Reise ist bis zu 20% höher als die vereinbarte Reise, oder mit dem Recht auf Rückerstattung des zu bezahlten Preises, wenn der Preis für diesen Reisen Sie niedriger. Wenn der Reiseveranstalter das Angebot von Magic Croatia nicht befolgt hat, wird davon ausgegangen, dass das Angebot abgelehnt wurde und dass die vereinbarte Reise, wie im vorherigen Artikel erwähnt, als annulliert gilt.
9.3. Der Reiseveranstalter oder der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Reise auf außergewöhnliche äußere Umstände zurückzuführen ist, die der Reiseveranstalter nicht vorhersagen, vermeiden oder entfernen konnte.
9.4. Magic Croatia trägt keine Verantwortung, wenn bestimmte Aktivitäten und Einrichtungen, die von Wetterbedingungen und Naturphänomenen abhängen, nicht in Übereinstimmung mit den Erwartungen der Passagiere realisiert werden können.
9.5.Hat der Reiseveranstalter nach Reisebeginn den größten Teil der vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht oder ist er der Auffassung, dass er sie nicht erbringen kann, so kann er mit Zustimmung des Reisenden Änderungen am Paket vornehmen und gegebenenfalls den Auftragnehmer entschädigen. Preisunterschied zwischen dem Vertrag und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen.
Wenn es nicht möglich ist, das Paket oder den Reiseunternehmer entsprechend zu ändern, d.h. Der Reisende akzeptiert die Änderungen aus vertretbaren Gründen nicht, der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden eine Rückerstattung an den Abflugort oder einen anderen Ort zu gewähren, wenn er damit einverstanden ist und verpflichtet ist, den Betrag zurückzuerstatten, der dem Teil des Preises entspricht. Nicht verwendeter Teil des Pakets.
9.6. Während der Reise kann der Reisende das Paket oder die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Reiseveranstalters ändern, sofern der Preisunterschied bei der Änderung der Reise gemacht wird, wenn eine solche Änderung Preis des Pakets.
10. REISEDOKUMENTE
10.1. Der Reisende ist verpflichtet, über die geltenden Vorschriften über Reisedokumente, Visa, Devisen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften zu informieren. Der Reisende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er und seine Dokumente und sein Gepäck den Bedingungen entsprechen, die der Zoll, die Gesundheit und andere Vorschriften seines Landes und des Landes, in dem oder durch das er reist, vorsah. Ein Fluggast, der einen Reisedienst im Ausland beantragt, muss während der gesamten Reise über einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges gültiges Dokument verfügen, das in ein Land einreisen kann.
10.2. Die Reisend müssen auf eigene Kosten gültige Reisedokumente für die gesamte Dauer der Reise erhalten und besitzen. Der Reiseveranstalter, nämlich der Fluggast, ist allein für den Fall verantwortlich, in dem er mangels gültiger Reisedokumente nicht in der Lage ist, die Reise zu bereisen. In diesem Fall gilt der Reiseunternehmer oder der Reisende als annulliert und wendet Punkt 7 an. Allgemeine Bedingungen.
10.3. Aufgrund der Anforderungen des internationalen Passagierverkehrs ist der Reiseveranstalter oder der Reisende verpflichtet, beim Check-in alle notwendigen Informationen über alle (sind) Passagiere zur Verfügung zu stellen. Die Daten müssen in vollem Umfang mit den Angaben in den amtlichen Dokumenten übereinstimmen, die von den Reisepassagieren gemäß den Vorschriften über den Grenzübertritt der Staatsgrenze und den einschlägigen ausländischen Rechtsvorschriften verlangt werden, um sie bei sich zu haben. Bei fehlerhaften Daten, die zu Verspätungen, zusätzlichen Kosten oder Reiseunterbrechungen führen, ist der Passagier für alle Kosten, die anderen Fluggästen entstehen, gleich.
11. PFLICHTEN DER REISENDE
11.1.Während der Reise und in den Beherbergungseinrichtungen (z.B. Hotels, Hostels, Appartements, Hochschulen, Residenzen, Privatunterkünfte usw.) ist der Reisende verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Leben oder die Gesundheit seiner Begleiter nicht gefährdet und der Reisefluss nicht gefährdet wird. Für den Fall, dass sich der Reisende gegen diese Bestimmung verhält, hat der Reiseveranstalter oder Dienstleister das Recht, ihn von der weiteren Nutzung der vereinbarten Reise oder Dienstleistung auszuschließen, ohne Dassrege Kosten (einschließlich der Kosten für die Rückgabe an den Ort der Abfahrt).
12. PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS
12.1. Magic Croatia oder Tourveranstalter ist verpflichtet, sich um die Durchführung der Dienstleistungen sowie die Wahl der Dienstleister unter der Aufmerksamkeit des guten Veranstalters zu kümmern und sich um die Rechte und Interessen der Reisenden in Übereinstimmung mit.
12.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Fluggast alle in der Reiseroute aufgeführten Dienstleistungen zu erbringen und entspricht dem Reiseunternehmer oder dem Reisenden für die Nichterfüllung oder teilweise Erfüllung der Dienstleistungen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände, die nicht Vorhersage, Vermeidung oder Beseitigung (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Aktionen, Hygienestörungen, Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle, plötzliche und ungewöhnliche Staus, Eingriffe der zuständigen Behörden, plötzliche Änderungen im Fahren Verspätungen in Flugzeugen und anderen Verkehrsmitteln, Wetter, unvorhergesehene Staus usw.).
12.3.Die Agentur Magic Croatia ist nicht verantwortlich für Fehler, die bei der Veröffentlichung des Reiseprogramms auftreten.
12.4. Der Veranstalter garantiert die Qualität der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Standards des Landes, in dem der Dienst ausgeführt wird. Der Reiseveranstalter schließt jegliche Haftung bei Änderungen und Nichterfüllung von Dienstleistungen aus, die durch höhere Gewalt und Verzögerungen bei Beförderungsmitteln verursacht werden, für die der Beförderer nicht nach positiven Vorschriften und internationalen Konventionen reagiert. Der Reiseveranstalter wird den Passagier- oder Passagierunternehmer über die Höhe der Standards des Reiselandes (Vielfalt in Bezug auf die Standards, in denen der Reisende seinen Wohnsitz oder Wohnsitz hat) und die Möglichkeit einer Abweichung vom Reiseprogramm aufgrund lokaler Gepflogenheiten und Vorschriften warnen.
13.EINREICHUNG VON EINWÄNDEN
13.1.Einwendungen werden innerhalb von 8 Tagen nach Reiseende oder der vertraglich vereinbarten Leistung schriftlich an die E-Mail-Adresse info@magic-croatia.hr.Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz ist die Agentur Magic Croatia verpflichtet, den Fluggast oder den Reiseunternehmer unverzüglich über den Erhalt zu informieren, und innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach Eingang der Beschwerde ist sie verpflichtet, auf diese zu reagieren. Magic Croatia kann die Frist der Beschwerde aufgrund der Sammlung von Informationen und der Überprüfung der Beschwerde für die Höchstmenge des Dienstleisters um weitere 15 Arbeitstage verschieben.
Die Beschwerde wird nach Ablauf der Frist eingereicht, Magic Croatia ist nicht verpflichtet, zu berücksichtigen.
13.2. Der Reisende muss auf Unregelmäßigkeiten oder Mängel bei der Erbringung vertraglicher Dienstleistungen als Teil des Pakets (Transport, Unterkunft, Mahlzeiten usw.) vor Ort durch die Beschwerdeerklärung an den direkten Dienstleister hinweisen: Hotelrezeption, Restaurantpersonal,Busfahrer, Reiseleiter… Der Reisende ist verpflichtet, mit dem Reiseveranstalter und dem direkten Dienstleister zusammenzuarbeiten, um die Ursache der Beschwerde zu beheben. Wenn der Reisende die Lösung der Beschwerde nicht akzeptiert, die dem vertraglich vereinbarten Service nach Art und Qualität entspricht, wird Magic Croatia die nachfolgende Beschwerde des Reisenden nicht respektieren und auch nicht verpflichtet sein, sie zu beantworten.
Wird die Dienstleistung nach der Reklamation nicht in vereinbarter Weise erbracht, so ist der Reisende verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung von der Person, die verpflichtet ist, die Dienstleistung ordnungsgemäß zu erbringen, oder vom Reiseleiter (Vertreter der Agentur) anzufordern und sie spätestens in seiner schriftlichen Beschwerde beizufügen. Innerhalb von acht Tagen nach der Rückkehr von der Reise, sonst ist die Magic Croatia nicht verpflichtet, es zu berücksichtigen. Ansprüche bei Rückkehr von der Reise ohne Begleitbescheinigung gelten als unbegründet. Für den Fall, dass die Beschwerde je nach Inhalt vor Ort gelöst werden könnte (z. B. die unbefriedigende Sauberkeit des Raumes, der Ausstattung, der Lage des Raumes usw.), und der Fluggast sich nicht vor Ort beschwerte und die Unregelmäßigkeiten die oben genannten Personen nicht informierten, und ist derselbe. Verwendet wird, wird davon ausgegangen, dass der Reisende mit dieser Dienstleistung einverstanden war und damit das Recht verlor, später eine Beschwerde mit einem Antrag auf Preisminderung oder Schadenersatz einzureichen.
13.3. Wenn die Magic Croatia Agentur nicht der Veranstalter der vereinbarten Reise ist, dann übermittelt sie ausschließlich die Informationen oder die Lösung der Beschwerde zwischen dem Passagier und dem Reiseveranstalter, und für alle Verpflichtungen der Dienstleistung der Reise entspricht dem Anbieter Veranstalter der Reise.
13.4. Für Schäden die auf der Passagierseite auftreten, entspricht Magic Croatia oder der Reiseveranstalter einem Maximum des bezahlten Preises des Reiseservices.
13.5. Während der Reiseunternehmer, d. h. der Reisende, keine Antwort von der Agentur Magic Croatia erhält, lehnt er die Einleitung eines Verfahrens im Zusammenhang mit dem Einwand und der Information der Medien ab.
13.6. Die maximale Gebühr pro Beschwerde kann den Betrag des beworbenen Teils der Dienstleistungen erreichen, sie kann weder bereits in Deren ernutzte Dienstleistungen noch den gesamten Betrag der Vereinbarung abdecken. Dies schließt das Recht des Reiseveranstalters oder des Fluggastes aus, den immateriellen Schaden zu kompensieren.
14. VERSICHERUNG BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT ODER KONKURS
Magic Croatia schloss einen Versicherungsvertrag mit der Euroherc Osiguranje D.D. im Falle einer Zahlungsunmöglichkeit oder eines Konkurses.
15. BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
In Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat Magic Croatia mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag über die Haftung für Schäden abgeschlossen, die vom Reiseunternehmer oder dem Reisenden durch Verzug, Teilweiseerfüllung oder ungeordnete Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Paket. Die Versicherungspolice der beruflichen und öffentlichen Haftung wird mit der Versicherungsgesellschaft EUROHERC Osiguranje D.D. abgeschlossen.
16. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
Die angebotenen Unterkunfts und Transportkapazitäten werden gemäß der offiziellen Kategorisierung des Landes, in dem sich der Reisende während der Reise befindet, beschrieben, gültig zum Zeitpunkt der Ausstellung der Reiseroute. Alle Dienstleistungen im Angebot von Unterkunftund Transporteinheiten (Hotels, Apartments, Zug, etc.) sind unter der Aufsicht der lokalen Touristischen Verwaltungen, weshalb die Standards der Unterkunft und Dienstleistungen unterschiedlich und unvergleichlich sein können. Magic Croatia Agency ist nicht verantwortlich für Informationen, die nicht im Einklang mit der Beschreibung der Dienstleistungen und Einrichtungen in veröffentlichten Reiseprogrammen sind, die von Dritten vom Reiseunternehmer oder dem Reisenden zur Verfügung gestellt werden.
17. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Personenbezogene Daten des Fluggastes werden zum Zwecke der Durchführung der vereinbarten Reise verwendet, einschließlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im In- und Ausland und an Versicherer, wenn der Reiseunternehmer oder der Reisende der gewählten Versicherung durch Die Magic Croatia Agentur, sowie für die weitere Kommunikation. Magic Croatia verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen nur zum Zwecke der Realisierung des angeforderten Dienstes zu verwenden und nicht an Dritte zu teilen, zu geben oder zu verkaufen.
18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18.1. Die zuständige Behörde, deren amtliche Aufsicht der Tätigkeit des Reisebüros bei der Erbringung und Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus unterliegt: Ministerium für Tourismus-unabhängige Sektor der touristischen Inspektion, Regionaleinheit Zadar.
18.2. Im Falle fragwürdiger Situationen sind der Reiseveranstalter oder der Reisende und die Agentur Magic Croatia verpflichtet, dies im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Stellt sich heraus, dass keine Möglichkeit einer friedlichen Lösung der streitigen Frage besteht, wird der Fall an das zuständige Gericht in Zadar verwiesen.
18.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros Magic Croatia d.o.o. sind auf der Website https://magic-croatia.hr/opci-uvjeti-poslovanja/and ab 15.02.2015 gültig.
Reisebüro Magic Kroatien | info@magic-croatia.hr | MB: 110050084 | OIB: 49496463544 | ID CODE: HR-AB-23-110050084